Hinweise

Dieses Hinweisgebersystem stellt die „interne Meldestelle“ im Sinne des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes bzw. vergleichbarer anderer nationaler Regelungen innerhalb der EU dar. Durch vereinbarte Regelungen mit unserem Dienstleister Agentur wertvoll GmbH, wird die Vertraulichkeit der Hinweise gewährleistet und die gebotene Diskretion beachtet.

Wir haben die wichtigsten Fragen und Informationen zusammengetragen:

Alle aktuellen Mitarbeiter, sowie Mitarbeiter von Lieferanten und andere Auftragnehmern sind berechtigt.

Es dient der Aufdeckung und Aufklärung betrieblicher Missstände, unternehmensschädigendem Verhalten, Wirtschaftskriminalität und ähnlichem sowie zum Schutz aller Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden. Falls ein Mitarbeiter illegale, unmoralische oder illegitime Verhaltensweisen am Arbeitsplatz erkennt, die er nicht selbstständig beheben kann, sollte er diese an einen vom Unternehmen benannten Ansprechpartner melden.  Dieses Hinweisgebersystem stellt auch das Beschwerdeverfahren des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes dar. Damit soll es Personen ermöglicht werden, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers unseres Unternehmens entstanden sind.

Das Hinweisgebersystem dient nicht für generelle Beschwerden (zum Beispiel Kundenreklamation, Produktgüte etc.).

Es besteht dann eine Hinweispflicht, wenn ein Mitarbeiter Anlass zu der Annahme hat, dass ein bestimmter Sachverhalt: (1) eine Straftat darstellt oder (2) zu schweren Schäden für das Unternehmen oder Dritte führen kann; und (3) im Zurechnungszusammenhang mit einem Unternehmen von uns steht. Die Hinweispflicht entfällt, sofern der Sachverhalt den Entscheidungsberechtigten im Unternehmen bereits für den meldenden Mitarbeiter erkennbar bekannt ist oder sofern nach der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht bestünde (z.B. falls der Mitarbeiter sich selbst oder einen Ehegatten beschuldigen würde).

Ihr erster Ansprechpartner ist immer Ihr Vorgesetzter im Unternehmen. Diesen anzusprechen, ist oftmals der beste und leichteste Weg. Des Weiteren können Sie sich jederzeit an die Geschäftsführung wenden, wenn dies aus sachlichen oder persönlichen Gründen erforderlich wird. Zu guter Letzt können Sie einen Hinweis über unser Hinweisgebersystem absetzen.

Jede Meldung wird vertraulich und unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze behandelt.

Nach dem Eingang einer Meldung erfolgt durch die Stelle, die die Meldung entgegennimmt, eine erste Überprüfung der Hinweise, insbesondere, ob Beweise vorliegen, die die übermittelten Informationen bekräftigen oder widerlegen.

Ist die entgegennehmende Stelle der Auffassung, dass weitere Ermittlungen erfolgen sollen, dokumentiert sie dies und leitet die Informationen an die im Unternehmen zuständige Stelle weiter. Diese führt im Anschluss die internen Ermittlungen durch.

Dokumentation des Hinweises

Die ermittelten Informationen werden dokumentiert, wobei nur die erforderlichen Daten erhoben und verarbeitet werden. Soweit aufgrund der ermittelten Ergebnisse erforderlich, werden die weiteren zuständigen Stellen, die Entscheidungsberechtigten sowie im Anschluss ggf. die Behörden eingeschaltet und die entsprechenden Daten an diese übermittelt.

Durchführung einer Untersuchung

Die Untersuchung wird zeitlich so schnell wie im angemessenen Rahmen möglich durchgeführt. Der Hinweisgeber wird auf Wunsch und soweit möglich von der für die Untersuchung zuständigen Stelle über den Fortlauf des Verfahrens informiert.

Stellt sich eine Meldung als falsch heraus oder kann sie nicht ausreichend mit Fakten belegt werden, wird dies entsprechend dokumentiert und das Verfahren unverzüglich eingestellt. Für den betroffenen Mitarbeiter dürfen keine Konsequenzen, insbesondere wird der Vorgang nicht in der Personalakte dokumentiert.

Die Ergebnisse und Vorschläge einer jeden Untersuchung sollen so genutzt werden, mögliches Fehlverhalten abzuwenden und für die Zukunft zu unterbinden.

ANSPRECHPARTNER

Agentur wertvoll GmbH
Große Bäckerstraße 10
20095 Hamburg

Hinweise per E-Mail richten Sie an:
hinweise@agentur-wertvoll.de

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